| Relgularien des Anglerverein "Ruhrwellen"
Arnsberg e.V. - Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
Satzung des Anglerverein "Ruhrwellen"
Arnsberg e.V. (Stand 1983 Version 2007)
Landesfischereigesetz
Fischereigesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesfischereigesetz - LFischG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994
Mindestmaße
und Schonzeiten
Verordnung zum Landesfischereigesetz
Landesfischereiverordnung - LFischVO
Besonderheiten an der Pachtstrecke
Karte
der Angelstecke
Geangelt werden darf tagsüber sowie auch nachts mit jeweils 2 Ruten, mit je einem Haken.
Beim Spinn- u. Fliegenfischen darf jedoch nur mit einer Rute geangelt werden!
Alle fehlenden Zusätze finden Sie auf den Tages-/Wochenkarten.
Anhang zum Fischereierlaubnisschein
Weitere spezifische Regeln zum Pachtbereich des
Amglerverein "Ruhrwellen" Arnsberg e.V. folgen.
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